Bewerbung

Zulassungsvoraussetzung

Die grundlegende Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss (oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss) in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium mit bildungswissenschaftlichen Anteilen (beispielsweise pädagogische, psychologische, (bildungs-/arbeits-)soziologische Anteile) (ZZO § 2).

Auswahlverfahren

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Anwendung findet ein Auswahlverfahren (ZZO § 4), welches a) die Durchschnittsnote zum Bewerbungszeitpunkt und b) Tätigkeiten in einem für den Studiengang einschlägigen Bereich berücksichtigt. Hierbei finden folgende Kategorien Berücksichtigung, sofern ein bildungswissenschaftlicher Bezug erkennbar ist: Berufsausübung, abgeschlossene Berufsausbildung, Zivil- oder Freiwilligendienst, aktive Bildungsarbeit, Berufsfeldpraktikum mit Bildungsbezug.

Bewerbungsfristen

Eine Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester online möglich. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Juli des Jahres bzw. bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten am 31.05. des Jahres.

Weitere Informationen sowie die einzureichenden Unterlagen sind der Zugangs- und Zulassungsordnung zu entnehmen.